31
Jan
2008

Von der EVG zu ESVP

Der Weg von der EVG zur ESVP

Einleitung
Schon in den 1950´er Jahren war es von Bedeutung die westeuropäische Staatengemeinschaft durch eine gemeinsame Sicherheitspolitik zu stabilisieren.
Angesichts fortschreitender Globalisierung unter Auflösung und Hinterfragung althergebrachter Werthaltungen, nehmen die Identitäten von Minderheiten und Kleinststaaten einerseits zu, andererseits gewinnen politische Bündnisse im europäischen (Verbund) Raum zunehmend an Bedeutung, um zu den bisherigen Machtfaktoren ein auf Augenhöhe agierendes Gegengewicht darzustellen. Dies ist gegenwärtig jedoch nur möglich, wenn Europa eine Strategie der Aussen-und Sicherheitspolitik verfolgt.
Die Arbeit soll folgende Themen behandeln:
Die Ursprünge der EVG und wodurch ergaben sich diese ersten Bestrebungen zur Implementierung der europäischen Verteidigungsgemeinschaft?
Wie gestaltete sich die Entwicklung zur ESVP für ein EU Mitgliedsland wie Österrreich?
Die Hemmnisse in der Entwicklung der ESVP werden ebenso angeschnitten, wie die Frage: Wie verpflichtend die Teilnahme an gemeinsamen Operationen (im Rahmen der EU) für Österreich ist

Definitionen

EVG: Europäische Verteidigungsgemeinschaft.
„....ein europäisches Gebilde mit eigenen Organen, eigenen Streitkräften und eigenem Haushalt. Insbesondere sind die Streitkräfte europäisch und nicht national....“
Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, Anlage 2 zur Drucksache. 3501, S. 1-38, in: online unter:

ESVP: Europäische Sicherheits-und Verteidigungspolitik
„Die ESVP ist ein Teile der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik....Die rechtlichen Vorraussetzungen wurden mit den Verträgen von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) geschaffen....
Die Aufgabe der ESVP ist die Stärkung der äußeren Handlungsfähigkeit der EU durch den Aufbau ziviler und militärischer Fähigkeiten zur Durchführung von Kriesenmanagement Missionen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, S. 1, in online unter:
< http://www.bmeia.gv.at/viewphp3?f_id=53&LMG=de&version=>

EPG: Europäische politische Gemeinschaft
EGKS: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

PSK: Politisches und sicherheitspolitisches Komitee ist das wichtigste Organ der ESVP wird auch als „Sicherheitsrat“ der EU bezeichnet.
Jochen Rehrl, Mehrheitsentscheidung – Europäische Armee – Gemeinsame Verteidigung. Entwicklungstendenzen der ESVP, S.655 in: Österrreichische Militärische Zeitschrift Heft 6/2007. Wien

Sicherheitspolitik: Sicherheitspolitik beinhaltet Politik zur inneren Stabilität, aktive Aussenpolitik und Verteidigungspolitik.

Europäische Armee:
„...Die Schaffung einer Europäischen Armee hätte zum Ziel, die Europäische Union mit einem Instrument auszustatten, das direkt nach Ratsbeschluss - ohne Beauftragung von Einzelstaaten mit Führungsaufgaben und ohne Aufrufen zu Truppenbeiträgen - für die Erfüllung von Aufträgen zu Verfügung stünde. Die EU hätte damit entscheidend an Reaktionsfähigkeit gewonnen. Wie ein solches Instrument aufgebaut sein könnte, ist eine zwar politisch und technisch herausfordernde, aber nicht die vorrangige Frage... - Will man überhaupt die EU mit einem Instrument ausstatten, das ihr eine höhere Reaktionsfähigkeit verleihen würde als der NATO?
- Wie groß wäre die Bereitschaft der Einzelstaaten, Beiträge dazu zu leisten, die sich nicht mehr oder nur in begrenztem Umfang im Zugriff dieser Staaten befänden?
- Auf welche gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sollen sich die Aufträge eines derartigen Instrumentes neuer Qualität gründen?
- Was würde die Schaffung eines solchen Instrumentes für das sicherheitspolitische Verhältnis zwischen den USA, der NATO und Europa bedeuten?
- Wie würde dies von den kontinentalen Nachbarn der EU aufgefasst werden?
- In welchem Verhältnis würde ein solches Instrument zur Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigung stehen?
- In welchem Verhältnis würde eine gemeinsame Verteidigung der EU zur nuklearen Komponente der Verteidigung stehen?“







Kapitel 1 Die Anfänge/Ideen

Wie alles begann - Die Gründung der EVG

Schon in den späten 1940’er Jahren wuchs die Gefahr einer Bedrohung der Westmächte durch die kommunistischen Staaten. Diese Spannungen führten dazu, daß Winston Churchill in den letzten Kriegsmonaten und in der Besatzungszeit Deutschlands eine verstärkte Nutzung der militärischen Kapazitäten des Besatzungsgebietes anstrebte. Trotz der Brüsseler Vertrages von 1948, der eine Art Beistandspakt beeinhaltete, hatten auch die Westmächte Interesse an einer Wiederaufrüstung Westdeutschlands.
Als 1949 unter starker Anstrengung der USA die NATO entstand, wurde die Wiederaufrüstung Westdeutschlands, das nicht einer der Signartastaaten der Brüsseler Vertrages war, thematisiert, jedoch zu jenem Zeitpunkt nicht gelöst.
1950, als der Korea Krieg schlußendlich beendet war, erkannte man auch auf deutscher Seite die Notwendigkeit zur Bildung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsanstrengung. Am 11. September 1950 sprach sich der damalige US-Außenminister Dean Acheson erstmals für eine gemeinsame europäische Armee unter deutscher Beteiligung aus.
Die Bedrohung von Seiten der Staaten des Warschauer Paktes nahm zu, da sich diese Siegermacht nun, aufgrund der Besatzung der Verliererstaaten den Zugang zu deren Ressourcen sichern, und sich somit nach dem Krieg langsam wieder konsolidieren konnte. Damit einher ging laut kommunistischer Doktrin eine überproportionale Steigerung der Verteidigungsaufgaben dieser Staaten, sodaß diese dem Westen langsam wieder gefährlich werden konnten.

Die Bestrebungen zur Umsetzung der EVG

Der Pleven-Plan, benannt nach dem französischen Verteidigungs-und späteren Premièrminister René Pleven (1901-1993) sah die Bildung einer gemeinsamen europäischen Armee inklusive deutsche Battaillone, mit einer Gesamtstärke von circa 100 000 Mann, mit eigenem Budget, unter Verfügungsgewalt eines europäischen Verteidigungsministers und unter Oberkommando der NATO, vor. Pleven legte diesen Vertrag der französischen Nationalversammlung am 24. Oktober 1950 vor. Der Vertrag sah vor, daß die deutschen Truppen ganz im internationalen Verbund aufgegangen wären, wärend Frankreich, durch den Vertrag besonders privilegiert, die nationale Führung über Teile seiner in Frankreich stationierten Truppen, sowie der Kolonialtruppen und der Marine behalten hätte.
1951 wurden durch intensive Verhandlunge von deutscher Seite als Gegenleistung für die Gestellung deutscher Truppen unter internationale Führung die Terminierung des Besatzungstatuts, sowie die Errichtung eines deutschen Verteidigungsministeriums gefordert. Dies hätte eine weitgehende Souveränität Deutschlands und ein Ende der alliierten Kontrollrechte nach sich gezogen.
Dieser wurde am 27. Mai 1952 im EVG Vertrag umgesetzt und von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg (die ersten 6 Mitglieder der EGKS) unterfertigt. Eng damit verbunden war der Plan einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), bestehend aus der Montanunion EGKS und der EVG.
Neben den schon angeführten Ursachen dürfen die zu jener Zeit sehr starken französischen und britischen militärischen Engagements in Indochina und Malaysia als flankierende Ursache für das Bestreben nach der Bildung einer „Europaarmee“ gesehen werden. Zu jener Zeit war das konventionelle westeuropäische Verteidigungsdispositiv mit 14 (in Europa) stationierten Divisionen gegenüber den 180 Divisionen der Sovietarmee eindeutig im Nachteil. Im Zuge der US-amerikanischen „Containment-Strategie“ und des Korea-Krieges, wurde ein westdeutscher Verteidigungsbeitrag eingefordert.

Ursachen des Scheiterns der EVG

In Deutschland war vor allem die SPD an der Militarisierung in Form der EVG nach dem erst verlorenen Weltkrieg nicht interessiert und nutzte die antimilitaristische Stimmung in der Bevölkerung.

Frankreich, auf die Gaullisten gestützt, hatte innenpolitisch mehrere Konflikte zu bestehen: Eine Wiedererstarkung Deutschlands und der Kontrollverlust über die besetzten Gebiete durch eine etwaige Ratifizierung des EVG-Vertrages. Außerdem kam aus Moskau ein nicht zu überhörender Protest.Um vor den eigenen Landsleuten nicht vollends das Gesicht zu verlieren, versuchte die französische Regierung durch die Einsetzung mehrerer Zusatzverträge die Verfügungsgewalt über ihre eigenen Truppen weitgehend zu behalten. Auf Druck der USA kam dies jedoch nicht zustande und so wurde der EVG-Vertrag 1953 in der Bundesrepublik ratifiziert.
In Frankreich, das von jeher der EVG skeptisch gegenübergestanden hatte, bemühte sich nun der neue Ministerpräsident Pierre Mendez-France erneut den EVG Prozess aufzuhalten. Er sollte damit schliesslich Erfolg haben.
Am 30. August 1954 mit 319 zu 254 Stimmen, wurde der EVG-Vertrag in der Französischen Nationalversammlung abgelehnt. Aber auch Belgien war noch nicht bereit, der BRD eine Armee zuzugestehen und mitaufzunehmen in ein sicherheitspolitisches Bündnis. Anscheinend waren die Erinnerungen an die Besetzung Frankreichs und Belgiens durch die deutschen Truppen noch zu wach.
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien hätten nur eine Aufteilung der deutschen Truppen unter einem gemeinsamen Kommando geduldet.

Die WEU

Mit dem Brüsseler Vertrag (1948) wurde auch die WEU (Westeuropäische Union) gegründet, die 28 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichem Status umfaßt. Österreich hat bis dato Beobachterstatus.
Die WEU sollte bei der Umsetzung der sogenannten Petersberger Aufgaben eine wichtige Rolle spielen.

Worum geht es bei den Petersberger Aufgaben?

Auf dem sogenannten Petersberg bei Bonn wurde Ende Juni 1992 annläßlich einer Ministerratstagung der WEU im Vertrag über die Europäische Union die Fähigkeiten einer europäischen Streitmacht als Antwort auf verschiedene Bedrohungszenarien definiert. Diese Bedrohungen stellen sich gegenüber Europa wie folgt dar:
-Internationaler Terror,
-Proliferation,
-Organisierte Kriminalität (OK),
-Humanitäre Katastrophen,
-Unkontrollierte Migration sowie
-bewaffnete Auseinandersetzungen verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteure.
Die Reaktionen oder Proaktive Aktionen der EU können daher Artikel 17 des EU- Vertrages sein:
-humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen
-friedenserhaltende Maßnahmen
-Kampfgruppeneinsätze für das Kriesenmanagement, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens
In dieser Tagung erklärten sich die Mitgliedstaaten der WEU bereit, der WEU, der EU, aber auch der NATO Verbände ihrer konventionellen Streitkräfte für militärische Einsätze zur Verfügung zu stellen. Im Amsterdamer Vertrag von 1997 war festgelegt, daß die WEU über operative Verteidigungskapazitäten verfügen, und integraler Bestandteil der Entwicklung EU sein solle. Die WEU spielte zum Beispiel beim Polizeieinsatz in Mostar oder bei der Zusammenarbeit der Exekutiven in Albanien eine wichtige Rolle.
Diese Bestimmung sollte jedoch im Vertrag von Nizza 2001 wieder herausgenommen werden. Die kollektive Verteidigung, die ursprünglich der WEU übertragen war, wurde nun in den Zuständigkeitsbereich der NATO übergeleitet. Nach der Europäischen Verfassung bleibt die NATO Instrument der gemeinsamen Verteidigung, die EU Verfassung wurde auch von Österreich ratifiziert. Die WEU hat offennbar heute an Bedeutung verloren, sodaß zunehmend andere sicherheitspolitische Instrumentarien im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) deren Aufgabe übernehmen. Am 1. Jänner 2002 wurden das Institut für Sicherheitstudien und das Satellitenzentrum aus der WEU herausgelöst und in EU-Agenturen umgewandelt, was wesentlich mit der Bedeutungsabnahme der WEU in Zusammenhang steht.

Am 2. 12. 1969 wurde der Plan, der die Schaffung einer Westeuropäischen Union (WEU) vorsah, begonnen in die Tat umzusetzen.

Kapitel 2 Der Weg zur ESVP

Nachdem nun die WEU „auf kleiner Flamme“ gehalten wurde, die operative Verteidigung vom europäischen Teil der NATO und PfP Staaten übernommen werden soll haben sich unter Javier Solana die Begriffe wie GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und die ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) etabliert.

-Supranationale Armeen unter gemeinsamer Führung (vgl. Koalitionskräfte) oder gemeinsame Armee?
Solange die vereinigten Staaten von Europa noch nicht existieren besteht für die einzelnen Mitgliedsländer kein Bedarf sie der EU zu aliquoten Anteilen zu stellen.
-Welchen Beitrag kann ein neutraler Kleinstaat am Beispiel Österreichs für eine europäische Armee leisten?
Der Beitrag den Österreich an internationalen Einsätzen, im Rahmen der Vereinten Nationen, als auch der ESVP stellt, immer unter Bedachtnahme auf das Verteidigungsbudget, welches sich deutlich unter EU-Durchschnitt befindet, mit permanent 1400 Soldaten ein nicht unerheblicher, jedoch wäre wünschenswert mehr „Force Multiplier“ („Multi role“ Flugzeuge, Aufklärungskapazitäten) zu stellen, um so anteilsmäßig Soldaten einsparen zu können.

Kapitel 3 Hemmnisse

Welche Rolle spielt die Politik im Sinne einer Strategie der einzelnen Nationalstaaten?
Die Mitgliedstaaten der EU werden in ihrer Staatshoheit weitestgehend souverän betrachtet. Allerdings bedeutet der EU-Reformvertrag einen weiteren Schritt in Richtung EU-Verfassung und in weiterer Folge zu den vereinigten Staaten von Europa.

Können die Aufgaben der ESVP umgesetzt werden, und welche Vorgaben braucht es dazu?
Die Aufgaben die die ESVP wahrnehmen kann richten sich nicht nur nach den im Kapitel der WEU dargestellten Aufgaben, es braucht auch Mitteln die dafür zur Verfügung gestellt werden müsse. So haben die europäischen Armeen zum Beispiel großen Nachholbedarf an strategischer Lufttransportkapazität und an moderner strategischer und operativ-taktischer Aufklärungssensorik. Aber auch der Einsatz „out of area“ zum Beispiel in anderen Klimazonen birgt Herausforderungen:
Die konventionellen westeuropäischen Streitkräfte waren auf einen militärischen Konflikt in der größtenteils gemäßigeten Klimazone eingestellt. Die Paktgebundenen nordeuropäischen und manche befreundeten Gebirgs-und Marineinfanterieeinheiten übten zwar subpolaren Raum. Jedoch erfordert der Einsatz im subtropischen und tropischen Wechselklima eine ganz andere Ausrüstung, Ausbildung und vorbeugende Hygienemaßnahmen, als man sich auf den ersten Blick eingestehen würde.
Wie zu Beispiel in bezug auf die Herstellung der Wüstentauglichkeit von Fahrzeugen und Waffen, und im Bereich der Selbst-und Kameradenhilfe sowie der Körperausbildung des einzelnen Soldaten. Darüberhinaus sind die Truppen bei den jüngsten Einsätzen nicht nur mit konventionellen Gegnern konfrontiert, sondern es werden vermehrt subversiv-revolutionäre Praktiken angewandt, wie zum Beispiel Kindersoldaten, die man vom südamerikanischen Guerillakrieg, wie auch aus dem Mittleren Osten wo seit den frühen 1980’er Jahren immer häufiger Selbstmordattentäter auftreten, her kennt.

Wo gibt es Entwicklungspotential?
Am Beispiel Österreichs kann man erkennen, daß zur Durchsetzung europäischer Interessen von Europa auch diplomatischer Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt wwerden kann, der sich dann aber erst später und mittelbar auswirkt. Hier seien die EU-Sanktionen im Wahljahr 2000 angeführt. Je enger „Europa zusammenrückt“, desto stärker und nachhaltiger wird es sein Ziel verfolgen können, neue Märkte zu erschließen.

Bedarf es einer Überarbeitung/Weiterentwicklung der ESVP innerhalb Europas und den Mitgliedsstaaten?
Europa befindet sich in einem „Postheroischen Zeitalter“. Schon allein aus der europäischen Werthaltung und der gemeinsamen Geschichte ist dies nachvollziehbar, steht aber momentan im Gegensatz zu den Zielen die sich diese Wirtschaftsgemeinschaft gesteckt hat, um sich vom amerikanischen und chinesischen Markt abzugrenzen. Die beiden letztgenannten Staaten haben aufgrund ihrer Werthaltungen jedoch weniger Zurückhaltung ihre Politik, die immer den Zugang zu Ressourcen und Märkten im Auge hat, mit militärischen Mitteln durchzusetzen.



Literaturverzeichnis
Vertrag über die Europäische Union (1992)
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29. Juli 1992, online unter (24.Oktober 2007).

Europäischer Rat, Beschluss 2007/690/GASP des Rates vom 22. Oktober 2007 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP über die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan und in Somalia, online unter (24. Oktober 1007)

Europäischer Rat, Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik, online unter (24. Oktober 1007)

Europäischer Rat, Gemeinsame Aktion des Rates 2007/520/CFSP vom 23. Juli 2007 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo, online unter (24. Oktober 1007)

Europäischer Rat, Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP des Rates vom 27. April 2006 über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen, online unter (24. Oktober 1007)

Europa Glossar, Petersberger Aufgaben, online unter (24.Oktober 2007).

Bundesminiterium für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
online unter
(24.Oktober 2007).

lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:282:0062:01:DE:HTML> (24. Oktober 1007)

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