EVG-Vertrag
Die Bestrebungen zur Umsetzung der EVG
Der Pleven-Plan, benannt nach dem französischen Verteidigungs-und späteren Premièrminister René Pleven (1901-1993) sah die Bildung einer gemeinsamen europäischen Armee inklusive deutsche Battaillone, mit einer Gesamtstärke von circa 100 000 Mann, mit eigenem Budget, unter Verfügungsgewalt eines europäischen Verteidigungsministers und unter Oberkommando der NATO, vor. Pleven legte diesen Vertrag der französischen Nationalversammlung am 24. Oktober 1950 vor. Der Vertrag sah vor, daß die deutschen Truppen ganz im internationalen Verbund aufgegangen wären, wärend Frankreich, durch den Vertrag besonders privilegiert, die nationale Führung über Teile seiner in Frankreich stationierten Truppen, sowie der Kolonialtruppen und der Marine behalten hätte.
1951 wurden durch intensive Verhandlunge von deutscher Seite als Gegenleistung für die Gestellung deutscher Truppen unter internationale Führung die Terminierung des Besatzungstatuts, sowie die Errichtung eines deutschen Verteidigungsministeriums gefordert. Dies hätte eine weitgehende Souveränität Deutschlands und ein Ende der alliierten Kontrollrechte nach sich gezogen.
Dieser wurde am 27. Mai 1952 im EVG Vertrag umgesetzt und von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg (die ersten 6 Mitglieder der EGKS) unterfertigt. Eng damit verbunden war der Plan einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), bestehend aus der Montanunion EGKS und der EVG.
Neben den schon angeführten Ursachen dürfen die zu jener Zeit sehr starken französischen und britischen militärischen Engagements in Indochina und Malaysia als flankierende Ursache für das Bestreben nach der Bildung einer „Europaarmee“ gesehen werden. Zu jener Zeit war das konventionelle westeuropäische Verteidigungsdispositiv mit 14 (in Europa) stationierten Divisionen gegenüber den 180 Divisionen der Sovietarmee eindeutig im Nachteil. Im Zuge der US-amerikanischen „Containment-Strategie“ und des Korea-Krieges, wurde ein westdeutscher Verteidigungsbeitrag eingefordert.
Ursachen des Scheiterns der EVG
In Deutschland war vor allem die SPD an der Militarisierung in Form der EVG nach dem erst verlorenen Weltkrieg nicht interessiert und nutzte die antimilitaristische Stimmung in der Bevölkerung.
Frankreich, auf die Gaullisten gestützt, hatte innenpolitisch mehrere Konflikte zu bestehen: Eine Wiedererstarkung Deutschlands und der Kontrollverlust über die besetzten Gebiete durch eine etwaige Ratifizierung des EVG-Vertrages. Außerdem kam aus Moskau ein nicht zu überhörender Protest.Um vor den eigenen Landsleuten nicht vollends das Gesicht zu verlieren, versuchte die französische Regierung durch die Einsetzung mehrerer Zusatzverträge die Verfügungsgewalt über ihre eigenen Truppen weitgehend zu behalten. Auf Druck der USA kam dies jedoch nicht zustande und so wurde der EVG-Vertrag 1953 in der Bundesrepublik ratifiziert.
In Frankreich, das von jeher der EVG skeptisch gegenübergestanden hatte, bemühte sich nun der neue Ministerpräsident Pierre Mendez-France erneut den EVG Prozess aufzuhalten. Er sollte damit schliesslich Erfolg haben.
Am 30. August 1954 mit 319 zu 254 Stimmen, wurde der EVG-Vertrag in der Französischen Nationalversammlung abgelehnt. Aber auch Belgien war noch nicht bereit, der BRD eine Armee zuzugestehen und mitaufzunehmen in ein sicherheitspolitisches Bündnis. Anscheinend waren die Erinnerungen an die Besetzung Frankreichs und Belgiens durch die deutschen Truppen noch zu wach.
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien hätten nur eine Aufteilung der deutschen Truppen unter einem gemeinsamen Kommando geduldet.
Der Pleven-Plan, benannt nach dem französischen Verteidigungs-und späteren Premièrminister René Pleven (1901-1993) sah die Bildung einer gemeinsamen europäischen Armee inklusive deutsche Battaillone, mit einer Gesamtstärke von circa 100 000 Mann, mit eigenem Budget, unter Verfügungsgewalt eines europäischen Verteidigungsministers und unter Oberkommando der NATO, vor. Pleven legte diesen Vertrag der französischen Nationalversammlung am 24. Oktober 1950 vor. Der Vertrag sah vor, daß die deutschen Truppen ganz im internationalen Verbund aufgegangen wären, wärend Frankreich, durch den Vertrag besonders privilegiert, die nationale Führung über Teile seiner in Frankreich stationierten Truppen, sowie der Kolonialtruppen und der Marine behalten hätte.
1951 wurden durch intensive Verhandlunge von deutscher Seite als Gegenleistung für die Gestellung deutscher Truppen unter internationale Führung die Terminierung des Besatzungstatuts, sowie die Errichtung eines deutschen Verteidigungsministeriums gefordert. Dies hätte eine weitgehende Souveränität Deutschlands und ein Ende der alliierten Kontrollrechte nach sich gezogen.
Dieser wurde am 27. Mai 1952 im EVG Vertrag umgesetzt und von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg (die ersten 6 Mitglieder der EGKS) unterfertigt. Eng damit verbunden war der Plan einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), bestehend aus der Montanunion EGKS und der EVG.
Neben den schon angeführten Ursachen dürfen die zu jener Zeit sehr starken französischen und britischen militärischen Engagements in Indochina und Malaysia als flankierende Ursache für das Bestreben nach der Bildung einer „Europaarmee“ gesehen werden. Zu jener Zeit war das konventionelle westeuropäische Verteidigungsdispositiv mit 14 (in Europa) stationierten Divisionen gegenüber den 180 Divisionen der Sovietarmee eindeutig im Nachteil. Im Zuge der US-amerikanischen „Containment-Strategie“ und des Korea-Krieges, wurde ein westdeutscher Verteidigungsbeitrag eingefordert.
Ursachen des Scheiterns der EVG
In Deutschland war vor allem die SPD an der Militarisierung in Form der EVG nach dem erst verlorenen Weltkrieg nicht interessiert und nutzte die antimilitaristische Stimmung in der Bevölkerung.
Frankreich, auf die Gaullisten gestützt, hatte innenpolitisch mehrere Konflikte zu bestehen: Eine Wiedererstarkung Deutschlands und der Kontrollverlust über die besetzten Gebiete durch eine etwaige Ratifizierung des EVG-Vertrages. Außerdem kam aus Moskau ein nicht zu überhörender Protest.Um vor den eigenen Landsleuten nicht vollends das Gesicht zu verlieren, versuchte die französische Regierung durch die Einsetzung mehrerer Zusatzverträge die Verfügungsgewalt über ihre eigenen Truppen weitgehend zu behalten. Auf Druck der USA kam dies jedoch nicht zustande und so wurde der EVG-Vertrag 1953 in der Bundesrepublik ratifiziert.
In Frankreich, das von jeher der EVG skeptisch gegenübergestanden hatte, bemühte sich nun der neue Ministerpräsident Pierre Mendez-France erneut den EVG Prozess aufzuhalten. Er sollte damit schliesslich Erfolg haben.
Am 30. August 1954 mit 319 zu 254 Stimmen, wurde der EVG-Vertrag in der Französischen Nationalversammlung abgelehnt. Aber auch Belgien war noch nicht bereit, der BRD eine Armee zuzugestehen und mitaufzunehmen in ein sicherheitspolitisches Bündnis. Anscheinend waren die Erinnerungen an die Besetzung Frankreichs und Belgiens durch die deutschen Truppen noch zu wach.
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien hätten nur eine Aufteilung der deutschen Truppen unter einem gemeinsamen Kommando geduldet.
8904586 - 23. Jan, 23:55